Die Beteiligten haben dabei verschiedene Beschlüsse zur „Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie“ getroffen, die auch Auswirkungen auf Golfanlagen in Deutschland haben. Der Deutsche Golf Verband schätzt die Lage wie folgt ein:
Ziel von Bund und Ländern war es dabei, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönlich Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind. Die Teilnehmer waren der Überzeugung, dass ohne die vereinbarten Beschränkungen das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle erheblich ansteigen würde. Wichtig sei dabei, schnell zu reagieren. Je später die Infektionsdynamik umgekehrt würde, desto länger bzw. umfassender seien Beschränkungen erforderlich.
Vor diesem Hintergrund haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen u. a. auch vereinbart, dass „Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, geschlossen werden.“ Dazu gehört zwar auch „der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“,jedoch mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
Aktuell gehen wir davon aus, dass diese Ausnahme auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Wird unsere Auffassung in den kommenden Stunden und Tagen bestätigt, wäre das Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich.
Gastronomiebetriebe (und ähnliche Einrichtungen) werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
Proshops, die der Bestimmung zum „Einzelhandel“ zuzuordnen sein dürften, bleiben unter Auflagen geöffnet.
Die beschlossenen Maßnahmen werden bereits ab dem 2. November 2020, also ab dem kommenden Montag, wirksam. Gleichzeitig sollen die Regelungen bis Ende November befristet sein. Nach Ablauf von zwei Wochen wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die verschiedenen Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.
Besprechungsergebnisse aus Telefonkonferenzen sind natürlich nicht unmittelbar geltendes Recht. Vielmehr ist immer abzuwarten, wie die Besprechungsergebnisse in den einzelnen Bundesländern konkret in Landesverordnungen umgesetzt werden. Diese Aufgabe steht den Landesregierungen nun in den kommenden Tagen bis zum 2. November bevor. Aktuell kann nicht eingeschätzt werden, wie der zeitliche Ablauf und die inhaltliche Ausgestaltung in dem für Sie maßgeblichen Bundesland ausfallen wird.
Aus den Beschlüssen können wir mit Gewissheit feststellen, dass der Wachtelkönig ab Montag, den 2. November schließen muss. Die nächsten beiden Tage werden zeigen, ob wir ab Montag, den 2. November weiter Golf spielen können. Ich bitte Euch, bei allem berechtigten Interesse, geduldig zu bleiben. Ihr seid die Ersten die wir informieren werden, sobald wir die offizielle Information haben, ob wir weiter Golf spielen dürfen oder die Anlage schließen müssen.
Bleibt gesund.
Euer
Thomas Schmidt
Clubmanager