Änderungen gegenüber der Vorversion (2)
- § 2 Junior-Abzeichen SILBER: Freigabe-Abschläge auf Tee-Bezeichnung umgestellt (Tee 14 / Tee 21)
- § 5 Abschläge 18-Loch- und 9-Loch-Platz: Farbnamen durch neue DGV-Platzvielfalt-Bezeichnung ersetzt (Tee 64–Tee 41 bzw. Tee 30–Tee 14); Zuordnung ausdrücklich als Empfehlung statt Pflichtregel gekennzeichnet; Cyan bleibt als reiner Winterabschlag ohne Tee-Nummer bestehen
§ 1
Zutritt
- Das Gelände des Achimer Golfclubs sowie die Einrichtungen der Gastronomie sind frei zugänglich, zumal auch öffentliche Wege das Gelände durchziehen.
- Für Fahrwege und Parkplätze gilt die Straßenverkehrsordnung (Siehe § 7)
- An den Grenzen der Spielbereiche, im Gelände und auf der Zufahrtsallee, ist besondere Vorsicht und Rücksicht geboten, um eine Gefährdung durch fliegende Golfbälle zu verhindern. Beide Parteien, Spieler und Passanten/Fahrzeugführer, sind gehalten sich durch Zeichen abzustimmen.
- Kindern ist der Zutritt aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur in Begleitung Erwachsener gestattet, soweit sie nicht Mitglied einer Trainingsgruppe sind oder die Spielberechtigung besitzen.
- Das Befahren der Spielbahnen und Golfwege ist nur mit Pflegefahrzeugen, E-Carts und vom Clubmanagement genehmigten Mobilen zugelassen. Das Reiten ist nicht gestattet, dazu sind ausschließlich die öffentlichen Wege zu nutzen. Achtung: Hinweisschilder für einen eingeschränkten Reitbetrieb beachten, z.B. im Bereich des Clubhauses.
- Der Betriebshof gilt als Gefahrenbereich und ist deshalb nur von Berechtigten zu betreten.
§ 2
Spiel- und Nutzungsberechtigungen
- Die Anlage steht grundsätzlich für den Spielbetrieb bereit, soweit es die Platz- und Lichtverhältnisse zulassen.
- Zur Anlage (Spielbereiche) gehören:
- Der 18-Loch Platz
- Der 9-Loch Platz
- Die Übungsanlage mit Kurzspielbereich, Übungsbahnen, Driving-Range und Indoor-Simulator Hinweis: Die beiden PAR 3-Bahnen an der Einfahrt (ex 7 und 8) gehören mit zu den Übungs- und Trainingsbereichen = „Übungsbahnen“
- Zur Anlage (Spielbereiche) gehören:
- Einschränkungen des freien Spielbetriebs durch Turniere, usw. werden in erster Linie durch den jährlichen Turnierplan des Clubs bei Saisonbeginn langfristig durch Management/ Vorstand zusammen mit dem Spielausschuss festgelegt und veröffentlicht. Über weitere unterjährige Turniere von Club oder Sponsoren (KG) bestimmen Management / Spielausschuss.
- Der aktuelle Stand ist auf der Club-Homepage im Bereich „Turnierkalender“ einsehbar.
- Clubturniere
- Turniere der offiziellen Spielgruppen
- Verbandsturniere / Mannschaftswettspiele
- Sponsorenturniere / Privatturniere
- Für Turniere wird in der Regel ein Platz, oder Teile davon, für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.
- Die aktuelle Sperrung ist jeweils dem Startzeiten-Buchungssystem zu entnehmen.
- Der aktuelle Stand ist auf der Club-Homepage im Bereich „Turnierkalender“ einsehbar.
- Spezifische Einschränkungen und Sperrungen aufgrund der Witterung oder anderen aktuellen Anlässen obliegen dem Clubmanagement im Zusammenwirken mit den Greenkeepern und werden entsprechend, ggf. auch kurzfristig bekannt gegeben.
- Speziell in Tagen mit Frostgefahr ist mit sehr kurzfristigen und zeitweisen Sperrungen zu rechnen, die dann u.U. nicht mehr rechtzeitig überall angezeigt werden können.
- Die Berechtigung zum Spielen auf der Anlage, 18-Loch Platz, 9-Loch Platz und Übungsanlage sowie zur Nutzung der golftechnischen und weiteren Anlagen/Einrichtungen wird erworben durch:
- Die Mitgliedschaft im Achimer Golfclub und der Entrichtung der jeweiligen Mitgliedsgebühren.
- Die Satzung des Clubs und ergänzende Detailregelungen bestimmen Beschränkungen in der Spielberechtigung aufgrund der gewählten Mitgliedsform.
- Es gilt die aktuelle von der Mitgliederversammlung genehmigte Beitragsordnung in Kapitel V.
- Die Erlangung der sportlichen Berechtigung (praktische Platzreife) durch erfolgreiche Absolvierung der Abschlussrunde.
- Externe Platzreifeprüfungen können nach entsprechender Prüfung vom Management/Handicapausschuss anerkannt werden.
- Mit der erlangten Platzreife und der aktiven Mitgliedschaft besteht auch das Recht zur Teilnahme an den Club-Turnieren gemäß den jeweiligen Ausschreibungen sowie an den offiziellen Spielgruppen gemäß den spezifischen Bedingungen (Kapitel X).
- Die Mitgliedschaft im Achimer Golfclub und der Entrichtung der jeweiligen Mitgliedsgebühren.
- Die Berechtigung der Fernmitglieder im Golfclub Golf in Achim GmbH & Co KG regeln die Vertragsbedingungen.
- Gäste mit DGV-Ausweis oder gleichwertig erlangen ihre Berechtigungen zum Spiel auf der gesamten Anlage durch die Entrichtung des für sie aktuell gültigen Greenfees.
- Die Greenfee-Preise, einschließlich der Regelungen mit befreundeten Clubs sowie Aufschläge für nicht-regionale Clubs, usw. werden durch den Vorstand des Clubs festgelegt und veröffentlicht (Homepage).
- Voraussetzung ist die allgemeine Spielberechtigung (-54).
- Eine Voranmeldung ist notwendig (Startzeiten-Buchungssystem)
- Für Gäste ohne DGV-Ausweis oder gleichwertig ist die Nutzung des 9-Loch Platzes sowie der Übungs- und Trainingsbereiche auch ohne Clubmitgliedschaft bei Nachweis der Platzreife und nach Entrichtung des betreffenden Greenfees möglich.
- Eine Voranmeldung ist notwendig (Startzeiten-Buchungssystem)
- Für den 18-Loch-Platz sind bis zu 3 Schnupperrunden nach entsprechender Registrierung im Service-Center zulässig.
- Die Übungsanlage steht gegen Rangefee oder Abschluss einer Trainingsmitgliedschaft allen Gästen auch ohne Clubmitgliedschaft und Platzreife offen.
- Das Clubmanagement ist jederzeit berechtigt Einschränkungen in der Gästenutzung aus aktuellem Anlass anzuordnen.
- World Handicap System (WHS)
- Die Verwaltung des Handicap-Index der Mitglieder des Clubs und des KG-Clubs erfolgt im Service-Center gemäß den Handicap-Regeln der United States Golf Association („USGA“) und R&A Rules Limited („The R&A“) mittels eines anerkannten elektronischen Verwaltungssystems (derzeit PC-Caddie).
- Mit der Platzreife wird für Clubmitglieder automatisch der Handicap-Index -54 erteilt (Spielberechtigung).
- Werden bei der Abschlussrunde mehr als 18 Stableford-Punkte auf 9 Loch erzielt, so wird die entsprechende Unterspielung sofort bei der Festlegung des ersten Handicap-Index berücksichtigt
- Für Kinder und Jugendliche werden folgende offiziellen Abzeichen vergeben.
- BRONZE = Selbstständiges Trainieren auf der Übungsanlage
- SILBER = Platzerlaubnis
- Nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Handicap-Index von mindestens -54 oder eines Jugendlichen mit Handicap-Index -36 oder besser.
- Abschlag nur von Tee 14 (kürzeste Junior-Tees, 9-Loch-Platz). In Absprache mit dem Trainer auch von Tee 21 möglich.
- GOLD = nach erreichen des Kindergolfabzeichen in Gold erhalten die Kinder einen Handicap-Index von -54.
- Der Handicapausschuss unterstützt den DGV bei der Führung des Handicap-Index der Mitglieder des Clubs und des KG-Clubs. Er ist dafür verantwortlich die Pflichten nach den Handicap-Regeln zu erfüllen.
- Registrierte Privatrunden (RPR) erfolgen gemäß den Handicap-Regeln ohne weitere Einschränkungen / Erweiterungen durch den Club.
- RPR sind vor der Runde im Service-Center anzumelden und zu bezahlen.
- Die Abgabe der Scorekarte nach der Runde ist obligatorisch, unabhängig vom Ergebnis, um die korrekte neue Vorgabe ins System einpflegen zu können.
- Keine Rückgabe bedeutet – „No Return – handicap-relevant“.
- Übungsbälle
- Im Kurzspielbereich werden die Übungsbälle kostenfrei angeboten. Sie sind nach der Übungseinheit durch den Spieler wieder in die Körbe einzusammeln und an den entsprechenden Haken zu deponieren.
- Bälle der Driving-Range sind gegen Gebühr aus dem Automaten zu ziehen. Das Einsammeln von Bällen von der Range ist grundsätzlich nicht zulässig.
- Die Nutzung der Übungsbälle auf den Spielbahnen der Plätze und auf den beiden Übungsbahnen sowie das private Zwischenlagern außerhalb des Übungsbereiches ist nicht zulässig.
- Die Nutzung der Caddyboxen zum Unterstellen der Sportgeräte ist nur gegen Entrichtung der entsprechenden Gebühren möglich. Die Bereiche in der Caddy-Halle außerhalb der Boxen stehen nicht als Abstellplatz/Lagerraum zur Verfügung.
- Das Laden von Akkus innerhalb der Caddy-Halle ist aus Brandschutzgründen ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Stationen erlaubt.
- Die Parkplätze sind für Clubmitglieder und Gäste von Club/KG sowie der Gastronomie vorgesehen.
- Es liegt im Ermessen des Clubmanagements die Nutzung für Sonstige, z.B. Campingwagen, etc. kurzzeitig zu gestatten.
- Das Copyright für das Logo des Achimer Golfclubs liegt ausschließlich beim Club, eine Nutzung für Anzeigen, Kleidung, Geräte, usw. bedarf der Genehmigung durch das Clubmanagement.
- Gäste mit DGV-Ausweis oder gleichwertig erlangen ihre Berechtigungen zum Spiel auf der gesamten Anlage durch die Entrichtung des für sie aktuell gültigen Greenfees.
§ 3
Hunde
- Das Mitführen von Hunden im freien Spielbetrieb auf beiden Plätzen der Golfanlage Achim und im Trainingsgelände ist grundsätzlich zulässig.
- Auch für Turniere kann die Ausschreibung das Mitführen von Hunden in nicht-handicap-relevanten Turnieren erlauben.
- Das Mitführen eines Hundes ist im Startzeiten-Buchungssystem anzuzeigen.
- Zur Gewährleistung eines ungestörten Spielbetriebs gilt:
- Der Hund muss permanent an der kurzen Leine geführt werden, die am Trolley/E-Cart befestigt ist. Ausnahme, gezieltes angeleintes „Gassigehen“ außerhalb der Spielbahnen.
- Pro Trolley maximal ein Hund.
- Der Gehorsam des Hundes gegenüber dem als Hundeführer agierenden Spieler muss derart gewährleistet sein, dass der Hund sich ruhig im Bereich des Trolleys/Carts aufhält. Störungen anderer Spieler durch Bellen, Aggression oder schnelle Bewegungen sind nicht zulässig
- Der Hundeführer ist verpflichtet, die „Hinterlassenschaft“ des Hundes unverzüglich aufzunehmen und zu entsorgen.
- Hunde im Bereich der Anlage und in der Gastronomie sind generell kurz anzuleinen und zu beaufsichtigen.
- Bei Verstößen gegen diese Regelung ist das Clubmanagement berechtigt, umgehende Verbesserungen einzufordern oder letztlich betroffene Hunde von der Teilnahme am Hundeprogramm bis zum Nachweis einer ausreichenden Verbesserung im Verhalten auszuschließen.
§ 4
Hausrecht und Disziplinarordnung
- Das Hausrecht auf der gesamten Anlage mit Gebäuden und Einrichtungen wird durch den/die Geschäftsführer der KG sowie dem von ihm/ihnen beauftragten Clubmanager ausgeübt. Ausnahme: Verpachtete Gastroräume, wo der Pächter formal zuständig ist.
- Auf der gesamten Golfanlage bedarf der Verkauf bzw. die Ausstellungen von Gegenständen sowie jeglicher Art von Werbung der Zustimmung durch Geschäftsführung und Clubmanager.
- Verstöße gegen Regelungen des Kursbuches, die offiziellen Regeln des Golfsports und insbesondere Vorfälle, die die Harmonie im Club und gegenüber Gästen stören oder das Ansehen des Clubs schädigen (Satzung § 7.3), können angemessen geahndet werden. Es gilt die Disziplinarordnung (Kapitel XI).
§ 5
Spielbetrieb
- Der Spielbetrieb auf der Anlage erfolgt gemäß den aktuellen Regularien des DGV sowie der gültigen allgemeinen und temporären Platzregeln. (Kapitel VII und VIII).
- Das freie Spielen auf beiden Plätzen ist nur möglich nach vorheriger Anmeldung im elektronischem Startzeiten-Buchungssystem des Clubs, online oder über die Terminals vor Ort.
- Gäste melden sich online, telefonisch oder per Mail übers Service-Center an.
- Im Sinne der Clubgemeinsamkeit und der maximalen Ausnutzung des Platzangebots sind 4er-Spielgruppen anzustreben.
- Das „Dazu-Buchen“ zum Auffüllen der Spielgruppen ist ausdrücklich erwünscht.
- Spielgruppen mit mehr als 4 Spielern sind nicht zulässig, es sei denn eine Turnier-Ausschreibung macht andere spezifische Angaben. Ausnahmen in Begleitung eines PROs sind zulässig.
- Die Begleitung von Spielern durch einen Caddy ist zulässig, solange die Wettspielordnung (Kapitel XII) oder eine Turnier-Ausschreibung keine anderslautenden Angaben macht.
- Es obliegt dem Clubmanagement die täglichen Zeitrahmen für das Startzeitensystem möglichst langfristig festzulegen und ggf. temporär, aufgrund einer aktuellen Situation, anzupassen.
- Außerhalb des Startzeiten-Rahmens erfolgt die Spielreihenfolge im klassischen Verfahren, wer zuerst kommt, spielt zuerst. Es sind auch hier möglichst große Spielgruppen vor Ort zu bilden.
- Vor dem Start ist die Nutzung des reservierten Startplatzes mittels Clubausweis an einem der Terminals vor Ort zu bestätigen.
- Gäste geben die Bestätigung mit der Lösung des Greenfee-Tickets im Service-Center ab. Ist das Greenfee-Ticket online gebucht und bezahlt, ist keine Bestätigung im Service-Center nötig. Ist das Service-Center nicht besetzt, ist eine Online-Buchung und Bezahlung des Greenfee-Tickets notwendig.
- Eine möglichst frühzeitige Absage von gebuchten Starzeiten ist im Sinne der Gemeinschaft obligatorisch, um anderen Mitgliedern eine Startmöglichkeit zu eröffnen.
- Die gebuchten Startzeiten sind im Rahmen der üblichen Toleranzregeln verbindlich.
- Bei Verspätung besteht kein Anspruch, Neubuchung erforderlich.
- Frühstarts sind nicht zulässig, weil sie meist Ursache eines späteren Auflaufens sind.
- Die Anlage darf nur von Spielern genutzt werden, die ihre Schläger in persönlichen Bags transportieren und ggf. individuelle Trolleys nutzen. Ausnahme: E-Carts, die mit bis zu 2 Bags bestückt werden dürfen.
- Im Sinne der Positionierung des Clubs sind alle Nutzer der Anlage zu Rücksicht und Wahrung der Harmonie aufgerufen. Das gilt insbesondere beim Start auf Bahn 10, wo das Startzeitensystem zwar die Reihenfolge durch die gebuchten Zeiten vorgibt, aber aufgrund von Spielverzögerungen auf den Bahnen 1-9 natürlich nicht die genauen Zeiten fixiert werden können. Hier sind von vornherein Wartezeiten einzukalkulieren, und es sind im Einzelfall einvernehmlich praktikable Lösungen zu finden.
- Im startzeitenfreien Betrieb gilt natürlich das Vorrecht der Spielgruppe auf der 18-Loch Runde. Für einen Start an Tee 10 ist sicherzustellen, dass die Bahn 9 und das Grün der Bahn 8 frei sind, sonst ist zu warten.
- Die für die gesamte Runde geltende Regelung des Durchspielens von schnelleren Spielgruppen ist besonders nach einem Start von Tee 10 zu beachten, da sich dort ja eine neue Reihenfolge der Spielgruppen einstellt.
- Die jeweils aktuellen praktischen Nutzungsbedingungen für die Plätze aufgrund der Wetterlage oder sonstigen Ereignissen werden auf den Anzeigetafeln am Zugang zu den Bahnen 1 sowie zu Bahn 10 angezeigt (Grüns, Abschläge, Fahnenpositionen, E-Carts, Trolleys - Platzsperren).
- Diese Vorgaben sind verbindlich und werden ggf. durch weitergehende Aushänge ergänzt / erläutert.
- Die aktuellen Gegebenheiten werden parallel auch auf der Homepage des Clubs angezeigt.
- Bei der Wiederöffnung der gesperrten Anlage gilt grundsätzlich das „glückliche“ Vorrecht der Buchungen zum Zeitpunkt der Öffnung. Für dann noch anwesende „Ausgeschlossene“ mit Startzeiten kurz vor der Öffnung versucht das Management pragmatische Lösungen vor Ort zu finden: Auffüllen von Spielgruppen, kürzere Startintervalle, Start von Tee 10, usw.
- Aktuelle Beschilderungen auf einzelnen Bahnen (Wegweiser, örtliche Sperrungen, usw.) sind verbindlich und im Spiel zu berücksichtigen.
- Abschläge Zur Schonung der besonders hoch belasteten Abschlagszonen sind dort Probeschwünge nur OHNE Bodenkontakt erlaubt.
- Abschläge 18-Loch Platz — Die folgende Zuordnung ist eine Empfehlung („Tee it Forward“) und keine verbindliche Regel; jede spielende Person darf frei wählen.
- Tee 64 (6.387 m) — empfohlen ab Driverdistanz über 230 m bzw. HCPI unter 4,0. Vorerst nur für Herren, da noch kein Damen-Rating vorliegt.
- Tee 59 (5.911 m) — empfohlen bei Driverdistanz 220–229 m bzw. HCPI 4,0–11,0. Damen & Herren.
- Tee 53 (5.323 m) — empfohlen bei Driverdistanz 200–219 m bzw. HCPI 11,1–19,0. Damen & Herren.
- Tee 49 (4.891 m) — empfohlen bei Driverdistanz 190–199 m bzw. HCPI 19,1–28,0. Damen & Herren.
- Tee 44 (4.373 m) — empfohlen bei Driverdistanz 170–189 m bzw. HCPI 28,1–37,0. Damen & Herren.
- Tee 41 (4.079 m) — empfohlen bei Driverdistanz unter 170 m bzw. HCPI 37,1–54. Damen & Herren.
- Cyan (Winterabschläge) — bleibt unverändert als eigener Winterabschlag ohne Tee-Bezeichnung, für Damen und Herren ohne Einschränkung.
- Alle Abschläge sind für alle Nutzer geratet, auch für 9-Loch-Runden, so dass Handicap-relevantes Spielen möglich ist.
- Abschläge 9-Loch Platz — auch hier ist die Zuordnung eine Empfehlung und keine verbindliche Regel.
- Tee 30 (3.030 m) — empfohlen ab Driverdistanz über 150 m. Damen & Herren.
- Tee 28 (2.782 m) — empfohlen bei Driverdistanz 140–149 m. Damen & Herren.
- Tee 21 (2.068 m) — Junior-Tees, empfohlen bei Driverdistanz 100–119 m.
- Tee 14 (1.384 m) — Junior-Tees (kurz), empfohlen bei Driverdistanz unter 100 m.
- Cyan (Winterabschläge) — bleibt unverändert als eigener Winterabschlag ohne Tee-Bezeichnung, für Damen und Herren ohne Einschränkung.
- Die Abschläge Tee 30 und Tee 28 sind für alle Nutzer geratet, auch für 9-Loch-Runden, so dass Handicap-relevantes Spielen möglich ist.
- Die Junior-Abschläge sind geratet, auch für 9-Loch-Runden, so dass Handicap-relevantes Spielen möglich ist.
- Grüns
- Soweit die aktuellen Witterungsbedingungen es erlauben, werden die Grüns als „Sommergrüns“ genutzt.
- Die Fahnenpositionen der Sommergrüns auf dem 18-Loch-Platz sind in 6 Korridore eingeteilt, die durch Buchstaben gekennzeichnet sind und werden turnusmäßig und speziell für Turniere geändert.
- Für eine Gesamtübersicht ist das Birdiebuch einzusehen.
- Alle Abschlagstafeln zeigen die entsprechenden Korridore für die jeweilige Bahn im Überblick.
- Die tagesaktuellen Positionen werden an den Anzeigetafeln am Start durch den Buchstabencode angezeigt.
- Die Fahnenpositionen auf den 9-Loch-Platz werden frei, unter dem Gesichtspunkt der Schonung der Grüns, geändert.
- Bei Sperrungen der Sommergrüns sind auf beiden Plätzen grundsätzlich die markierten Wintergrüns anzuspielen.
- Welche Grüns jeweils aktuell freigegeben sind, wird durch die Anzeigetafeln am Start und auf der Homepage angezeigt. Hinweis: Frost und Regen können kurzfristige Sperrungen nach sich ziehen, so dass letztlich die Anzeigen am Start gelten.
- In der Nebensaison kann der Club Regelungen für den Winterspielbetrieb definieren. Diese werden auf der Club-Homepage veröffentlicht.
- Schonung der Lochkanten: Die jetzt bestehende Möglichkeit, auch mit Fahne einlochen zu können, erhöht signifikant die Gefahr der Beschädigung der Lochränder beim Herausholen des Balls. Es ist besondere Sorgfalt geboten, der Einsatz des Schlägerkopfes zum Herausangeln ist nicht zulässig. , ebenso wie das „Herausploppen“ des Balls mittels ruckartig gezogener Fahnenstange.
- Waste-Areas
- Waste-Areas (Sandbereiche ohne Harken) gelten als Gelände, sind also ganz normal zu bespielen, keine Bunkerregeln.
- Das Befahren mit Trolleys, E-Carts oder ähnlichen Fahrzeugen ist nicht zulässig.
- Entfernungsmarken
- Auf den Bahnen wird die verbleibende Entfernung zum Grünanfang durch Pfosten mit weißen Ringen am Fairwayrand angegeben.
- 1 Ring: 100 m
- 2 Ringe: 150 m
- 3 Ringe: 200 m
- Ergänzende Markierungen durch Bodenplatten in Fairway Mitte weisen die jeweilige Entfernung zum Grünanfang durch eingestanzte Zahlen aus.
- Auf den Bahnen wird die verbleibende Entfernung zum Grünanfang durch Pfosten mit weißen Ringen am Fairwayrand angegeben.
- Die Gewährleistung der Spielgeschwindigkeit bestimmt weitgehend den Spaß an einer Runde – niemand will gern warten.
- Es ist daher besondere Aufmerksamkeit auf die entsprechenden Empfehlungen des DGV im Sinne des Ready Golf zu legen, insbesondere auf:
- Suchzeiten und Suchorganisation
- kein Angeln nach Bällen
- rechtzeitige Vorbereitung auf einen Schlag, Minimierung von Probeschlägen
- richtiges Platzieren der Trolleys am Grün (Auf dem Weg zum nächsten Abschlag)
- Ball aufnehmen, wenn Stableford ausgereizt ist.
- Das Durchspielen lassen von schnelleren Spielgruppen ist selbstverständlicher Bestandteil eines harmonischen Spielbetriebs, um die Geschwindigkeit auf dem Platz insgesamt zu gewährleisten. Es gelten die Regeln des DGV mit der Kernforderung: “Anschluss halten an die Spielgruppe voraus“.
- Es ist daher besondere Aufmerksamkeit auf die entsprechenden Empfehlungen des DGV im Sinne des Ready Golf zu legen, insbesondere auf:
- Das Abkürzen (Einschneiden) ist nur mit größter Rücksicht durchzuführen, wenn die Platzbelegung es zulässt. Es gilt, dass die Bahnen dahinter und davor komplett frei sein müssen.
- Die Mitglieder sind verpflichtet ihre Spielberechtigung durch den Bag-Anhänger offen zu zeigen. Bei Gästen erfolgt die Spielberechtigung durch Zahlung des Greenfees per Online-Payment oder im Service-Center.
- Zur Überwachung der Ordnung auf der Anlage kann der Club eine ausgewiesene Spielaufsicht (Ranger) einsetzen. Sie handelt im direkten Auftrag des Clubmanagements, entsprechend sind ihre Anweisungen verbindlich, einschl. des Ausschlusses von einer Runde.
- Die Greenkeeper haben auf dem Platz Vorrang, das Spiel ist entsprechend anzupassen. Die Greenkeeper sind bemüht Störungen zu minimieren.
- Die Sicherheit aller Nutzer des Platzes hat oberste Priorität.
- Es gilt die Maxime, dass vor jedem Schlag die mögliche Gefährdung von Personen durch den Ball abzuschätzen ist und lieber gewartet wird, als ein Risiko einzugehen, wobei besonders gilt, dass gerade dann der „eigentlich unmögliche“ Schlag doch gelingt, und dass aufgesprungene Bälle sich unkontrollierbar weiterbewegen.
- Wenn möglich ist Kontakt zwischen den Spielern aufzunehmen
- Der Warnruf FORE ist sofort bei Erkennung einer Gefahr in voller Lautstärke zu schreien.
- Den Wettspielbetrieb regelt die „Rahmenausschreibung und Wettspielordnung“ (Kapitel XII)
- Soweit anwendbar gelten alle Regelungen natürlich auch auf der Übungsanlage.
- Abschläge 18-Loch Platz — Die folgende Zuordnung ist eine Empfehlung („Tee it Forward“) und keine verbindliche Regel; jede spielende Person darf frei wählen.
§ 6
Kleiderordnung
Die Kleiderordnung auf der Runde orientiert sich an der gängigen Mode im Golfsport, wobei die „Gleichwertigkeit im Design“ der Maßstab ist.
Das Management wird bei „Auswüchsen“ das klärende Gespräch suchen.
§ 7
Sicherheit, Naturschutz und Sauberkeit
- Neben dem Schutz der Personen hat auch die Sicherheit und die Unversehrtheit der Fahrzeuge und Geräte von Spielern, Platzarbeitern sowie von Benutzern der Wege, Zufahrten und Parkplätzen höchste Priorität auf der Anlage.
- Auf Wegen, der Zufahrt und den Parkplätzen gilt die StVO für alle Fahrzeuge, einschließlich der speziellen, für den Golfbetrieb und der Platzpflege.
- Die verkehrsregelnde Beschilderung ist verpflichtend.
- Auf dem gesamten Gelände gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Im Bereich der Parkplätze und Clubhäuser gilt Schritttempo.
- Für Golf-Spielgruppen besteht besondere Sorgfaltspflicht bei der Querung von befahrbaren Wegen, der Zufahrt und den Parkplätzen. Achtung: Einige Wege sind öffentliche Wege: Es ist mit motorisiertem Fahrzeugverkehr aller Art sowie mit sportlich agierenden Reitern zu rechnen.
- Zur Vermeidung von Gefahrensituation zwischen Verkehr (einschließlich Greenkeeper und Fußgänger) und dem Spielbetrieb (fliegende Bälle), ist das Spiel entsprechend einzurichten, Vorrang zu beachten und ggf. Kontakt aufzunehmen.
- Im Bereich der Seen ist besondere Vorsicht an den rutschigen Uferbereichen geboten. An allen größeren Seen stehen direkt am Ufer Rettungsringe für einen Notfall bereit.
- Im Fall von Gewittern gilt uneingeschränkt die Eigenverantwortung jedes Spielers für seine Sicherheit. Die entsprechenden Verhaltensregeln des DGV gemäß Aushang sind zu beachten.
- Alle ausgewiesenen Schutzhütten auf dem Gelände haben Blitzableiter, die einer regelmäßigen Funktionskontrolle unterliegen.
- Hinweis:Der Pavillon an der Kreuzung von B11 / B16 ist KEINE Schutzhütte und besitzt keinen Blitzableiter.
- Die Schutzhütten sind nur zum Schutz von Personen/Lebewesen gedacht. Mitgenommene Sportgeräte, Trolleys, etc. erhöhen die Gefahr bei einem Einschlag (elektrischer Überschlag) und sind deshalb entfernt abzustellen.
- Warnsignale: Warnsignale durch Service-Center oder Spielaufsicht entbinden nicht von der Eigenverantwortung des Einzelnen, bedeuten aber verpflichtende sofortige Spielunterbrechung in einem offiziellen Turnier. Hinweis: Der Signal-Warndienst ist nur während eines offiziellen Turniers aktiv
- Alle ausgewiesenen Schutzhütten auf dem Gelände haben Blitzableiter, die einer regelmäßigen Funktionskontrolle unterliegen.
- Die Signale werden auf der Basis des vom DGV anerkannten und genutzten Softwareprogramms gegeben, das die Blitzgefahr und die Wandergeschwindigkeit des Gewitters in einem Radius von 25 km um unseren Platz herum analysiert und bewertet. Also ist frühzeitige Warnung der Standard.
- Es gilt:
- 1 x langer Ton: Sofortiger Unterbrechung des Turniers, Ball markieren und sich in Sicherheit bringen.
- 2 x kurze Töne: Entwarnung – Fortsetzung des Turniers
- 3 x Lange Töne: Abbruch des Turniers: Rückkehr zum Clubhaus unter Beachtung der Sicherheitsregeln.
- Es gilt:
- Rauchverbote, ausgewiesen an den Anzeigentafeln der Startbereiche, gelten für den gesamten Platz und sind zum Schutz der Anlage vor Feuerschäden konsequent einzuhalten. Das Verbot orientiert sich an den offiziell ausgerufenen Waldbrand-Gefahrenstufen des Landkreises. Die KG behält sich ausdrücklich einen Regressanspruch vor.
- Die Beregnungsanlagen für beide Plätze werden programmgesteuert automatisch gefahren und sind in der Zeit von 21:30 h bis 06:00 h in Betrieb. Witterungsbedingt kann auch tagsüber gezielt bewässert werden. Das Spiel ist entsprechend anzupassen, „um einer Dusche“ zu entgehen.
- Hinweis: Das Heruntertreten der Regner-Deckel, um einen Wasserstrahl zu stoppen, ist zu unterlassen, um Schäden am System zu vermeiden.
- Die jährlich maximal zulässige Verbrauchsmenge an Grundwasser ist vertraglich festgelegt und wird behördlich kontrolliert, Regenwasser wird gezielt aufgefangen und dem zentralen Reservoir an Bahn 9 zugeführt.
- Bei Unfällen oder Verletzungen gilt der Notfallplan (siehe Anlage 1), das jedem Mitglied ausgehändigt wird und in der Notfall-Ecke und in den Schutzhütten einsehbar ist.
- ist in jedem Falle das Service-Center zu informieren, zur Koordination weiterer Aktionen.
- In dringenden und ernsten Fällen sind die normalen öffentlichen Notfalleinrichtungen direkt zu kontaktieren: Ruf 112 / 110.
- Die Notfall-Ecke des Clubs befindet sich am Eingang zum Alten Clubhaus, mit Verbandskasten, Trage und Defibrillator sowie dem Notfallplan, mit Wege Plan für Rettungskräfte, Ablauforganisation und weiteren hilfreichen Telefonnummern und Informationen.
- Der Naturschutz ist ein wesentliches Anliegen des AGC und wird durch die Erlangung des DGV-Zertifikats „Golf & Natur“ in GOLD laufend untermauert.
- Alle Nutzer des Platzes sind daher aufgerufen, nicht nur die Spielbahnen, sondern auch den Naturbereiche neben den Bahnen besondere Schonung angedeihen zu lassen, denn sie machen weitgehend den Charme der Anlage aus.
- Darum gilt:
- Nur Betreten und Spielen, wenn erlaubt und nicht vermeidbar
- Trolleys, E-Carts oder ähnliche Fahrzeuge gleich ganz raushalten.
- Und natürlich sind ausgewiesene Biotopbereiche (Pfähle mit grüner Kappe) tabu.
- Darum gilt:
- Die Roughflächen sowie Wald- und Gewässerränder sind ausgewiesene Schutzbereiche, die grundsätzlich zum Golfspiel freigegeben sind. - Keine Trolleys und Carts. Bebauungsplan und Durchführungsvertrag regeln detailliert die Pflege, wie geometrische und biologische Vorgaben sowie feste Zeiträume für das Mähen, usw. Hinweis: Das erste Mähen des Roughs ist im Regelfall nicht vor dem 21. Juni eines Jahres erlaubt.
- Die stark limitierte Ausbringung von Pflanzenschutzmittel ist behördlich geregelt:
- Nur für Wasserschutzzonen zugelassene Mittel.
- Nur auf Abschlägen und Grüns.
- Ausbringung nur durch zertifiziertes Personal (Fa. Sommerfeld).
- Detaillierte Dokumentation und jährliche Mengenkontrolle durch die Behörden.
- Im Regelfall wir Flüssigdünger ausgebracht – somit ist auf dem ersten Blick Verwechselungsgefahr mit der Ausbringung von Pflanzenschutzmittel möglich.
- Produktbezogen gelten individuelle Sperrzeiten nach dem Ausbringen bis zur freien Wiedernutzung des Geländes. (Gesundheitsschutz).
- Die Sperrzeiten werden verbindlich im Online-Buchungssystem angezeigt.
- Die Ausbringung in den frühen Morgenstunden wird in der Regel so gesteuert, dass der offizielle Spielbetrieb (Buchungssystem in Betrieb) nicht beeinträchtigt wird, doch Frühstarter können betroffen sein.
- Alle Nutzer des Platzes sind daher aufgerufen, nicht nur die Spielbahnen, sondern auch den Naturbereiche neben den Bahnen besondere Schonung angedeihen zu lassen, denn sie machen weitgehend den Charme der Anlage aus.
- Der Durchführungsvertrag mit der Stadt Achim regelt die Ausbringung von Dünger in kontrollierter und bedarfsgerechter Menge, zugelassene Produkte, usw.
- Ausbringung auf Abschlägen, Grüns und Fairways.
- In Ausnahmefällen sind auch Sperrzeiten möglich, die dann auch an den Start-Stelen angezeigt werden.
- Die Sauberkeit und Schonung der Anlage liefert eine Visitenkarte des Clubs und jedes/r Mitglied/Nutzer ist aufgerufen, hierzu einen positiven Beitrag zu leisten.
- Abfall, insbesondere Zigarettenkippen, direkt in die Abfallbehälter Hinweis: Die kleinen Behälter zur Aufnahme gebrochener Tees an den Abschlägen sind keine Abfallbehälter.
- Die wesentlichen Punkte zur Schonung der Spielbahnen, Abschläge und Grüns beschreibt das verbindliche sportliche Regelwerk des DGV.
- Besonderer Wert ist auf die sofortige Reparatur von Divots, Pitchmarken sowie auf die Schonung des Bereichs zwischen Bunker und Grün zu legen. Hinweis: Nur sofortige Reparaturen des Grasbodens versprechen Erfolg. Schon Karenz-zeiten von einigen Stunden verzögern/verhindern bereits das Anwachsen und erhöhen den Reparaturaufwand und die Folgekosten nachhaltig. Bereits das Befahren der Zonen rund ums Grün mit den Trolleys verdichtet den Boden und beeinträchtigt damit das Aufkommen des Balls (Springen) und verschlechtert erheblich die Spielqualität. Bitte minimieren und immer seitlich, außerhalb der Annäherungszone abstellen. Hinweisschilder sind verbindlich.
- Selbstredend gelten im übertragenen Sinne die gleichen Regeln für Gebäude und Einrichtungen der Anlage, mit einem besonderen Augenmerk auf das Energiesparen.
§ 8
Nutzung von Trolleys und Elektro-Carts
- Grundsätzlich ist die Nutzung von Trolleys mit und ohne E-Antrieb sowie von E-Carts oder ähnlichen Fahrzeugen auf beiden Plätzen der Anlage zulässig (18er und 9er).
- Witterungsbedingt oder aus anderen akuten Gründen kann vom Management die Nutzung eingeschränkt werden, was durch Aushang und Anzeige auf der Homepage dokumentiert wird.
- Mögliche weitere Einschränkungen der Nutzung im Wettspielbetrieb regelt die „Rahmenausschreibung und Wettspielordnung“ (Kapitel XII)
- Der Gebrauch von Elektro-Carts oder ähnlichen Fahrzeugen während einer Golfrunde erfolgt im Regelfall durch die Leihflotte der KG. Der Einsatz von privaten Fahrzeugen bedarf der Genehmigung durch das Management.
- Der Gebrauch erfolgt auf Basis eines jeweiligen Nutzungsvertrags zwischen dem Mieter und Vermieter, der alle Randbedingungen fixiert, insbesondere Fragen der Mietdauer, Fahrberechtigung, Haftung und Zahlungsmodalitäten.
- Es sei besonders darauf hingewiesen, dass die E-Carts nicht im Straßenverkehr verwendet werden dürfen und innerhalb der Anlage besondere Vorsicht im Bereich der Zufahrtsallee, Parkplätze und öffentliche Wege zu walten hat (Nutzung minimieren).
- Dass die E-Carts eine besondere Rolle bei der Schonung der Anlage spielen, ist evident, darum sind insbesondere die Bereiche um die Grüns und Bunker sowie die Naturflächen und natürlich sichtbare Nassstellen zu meiden. Entsprechende offizielle Vorgaben und Einschränkungen der Fahrtwege, die sich aufgrund der Witterungsverhältnisse auch kurzfristig ändern können, sind unbedingt zu beachten. In den E-Carts werden Geschwindigkeiten und Zugänglichkeiten automatisch durch GPS gesteuert/gesperrt.
§ 9
Haftung
- Die Benutzung der Golfanlage und ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Im Rahmen einer Gruppenhaftpflicht sind alle Nutzungsberechtigten der Golfanlage gegen bestimmte Gefahren subsidiär versichert. Eine Haftung der KG sowie des Clubs für Schäden, die einem Benutzer oder einem Besucher entstehen können, jedoch über den vereinbarten Versicherungsumfang hinausgehen oder durch die Versicherung nicht abgedeckt sind, ist ausgeschlossen. Für solche Schäden ist von Seiten des Benutzers eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
§ 10
Datenschutz
- Die persönlichen Daten der Mitglieder, Bewerber, usw. sowie der Kommanditisten, etc. werden von Club und KG gemäß der gültigen „Europäischen Datenschutz Grundverordnung“ verwaltetet.
- Daten werden nur so lange gespeichert, wie für die Betreuung in der Administration und im Spielbetrieb notwendig ist. Ausgeschiedene Mitglieder oder Bewerber, etc. werden gelöscht.
- Es gelten die für die spezifische Anwendungen festgelegten internen Regeln von Club/KG.
- Das zuständige Personal ist entsprechend geschult.
- Für neue Bewerber/Mitglieder wird im Einzelfall eine schriftliche Zustimmung zu den Datenschutzregeln des Clubs verlangt.
- Jeder Registrierte hat das Recht, die umgehende Löschung seiner Daten zu verlangen, dem Folge zu leisten ist. Die daraus folgenden Einschränkungen in Spielbetrieb und Administration nimmt der Registrierte in Kauf.
- Alle Daten werden in einem zentralen Datensystem gespeichert und verarbeitet, derzeit PC-Caddie.
- Die Dateneinsicht ist auf das angestellte und geschulte Verwaltungspersonal des Clubs beschränkt.
- Ehrenamtliches Personal hat keinen Zugang zum System.
- Gruppenleiter bzw. Mannschaftsführer müssen sich für ihre spezifische Administration eine eigene Datenbank ihrer Mitglieder aufbauen, in dem sie sich die notwendigen Daten persönlich von den Betroffenen beschaffen.
- Auch hier gilt das Recht des Einzelnen auf sofortige Löschung der Daten.
- Bei Aufgabe einer Leitungsposition sind die Daten an den Nachfolger en Block übertragbar, um einen reibungslosen Betrieb zu ermöglichen und sind im persönlichen System sofort zu löschen.
- Eine Weitergabe von gespeicherten persönlichen Daten außerhalb der dargelegten Zuständigkeiten und an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Ausnahmen erfordern Notfälle, Zwangssituationen oder Ähnliches.
- Der Betroffene ist unmittelbar zu unterrichten, wenn ein Ausnahmefall eintrat oder im Falle eines Fehlverhaltens (Weitergabe aus Versehen, usw.)
- Bestimmte Daten zur Administration (z.B. Golfausweise) und für den Spielbetrieb (z.B. Handicap) werden durch die Vernetzung des Systems mit dem Systemadministrator (PC-Caddie) und den zuständigen Verbänden (GVNB, DGV) automatisch ausgetauscht und unterliegen dort den adäquaten Datenschutzrichtlinien.
- Daten des aktuellen Spielbetriebs, wie Startzeiten, Startlisten und Turnierergebnisse sowie Clubzugehörigkeit und Handicap sind im Rahmen der Abwicklung des Sportbetriebs öffentlich einsehbar (Homepage, Aushang, etc.), z.T. nur mit persönlicher Zugangsberechtigung für Clubmitglieder.
- Mit Anmeldung bei übergeordneten Infosystemen, wie MyGolf, usw. stimmt jeder Einzelne der entsprechenden weitergehenden Veröffentlichung zu.
- Zur Abwicklung eines clubübergreifenden Spielbetriebs (z.B. gemeinsame Turniere, Platzbelegung, etc.) erfolgt der Austausch von dazu notwendigen Daten zwischen den betroffenen Clubs (Name, Geschlecht, Alter, Handicap).
- Mit der Teilnahme an Turnieren und anderen öffentlichen Veranstaltungen von Club/KG erfolgt automatisch die persönliche Zustimmung, dass darüber öffentlich in Wort und Bild, ohne vorherige Rücksprache, berichtet werden darf, auch mit Nennung von Namen, soweit für die Botschaft der Veröffentlichung benötigt: Homepage, Social-Media, Zeitungen, Zeitschriften, usw.
Anlage 1: Notfallplan
- Aufgabe Aufgabe des Notfallplanes ist es, die Sicherheit der Platzbenutzer und Gäste des Achimer Golfclubs zu gewährleisten. Insbesondere sind durch den Notfallplan die organisatorischen Voraussetzungen für eine adäquate medizinische Versorgung im Notfall darzustellen.
- Anwendungsbereiche Je nach Saison befinden sich bis zu 120 Personen auf den Spielbahnen und dem Clubgelände. Verschiedene medizinische Indikationen, die von einer allergischen Reaktion auf einen Insektenstich bis zu einer Herz-Kreislauf-Insuffizienz reichen, können eine schnellstmögliche Intervention durch den Rettungsdienst bzw. durch einen Notarzt erfordern.
- Organisatorische Voraussetzungen Um eine schnellstmögliche Intervention durch die Rettungskräfte mit Fahrzeugen oder einem Rettungshubschrauber zu ermöglichen bedarf es folgender organisatorischer Maßnahmen:
- Übersichtsplan Der Übersichtsplan ist bei der Einsatzzentrale für Rettungsfahrzeuge in Achim hinterlegt.
- Festlegung der Zufahrten Der Achimer Golfclub ist ausschließlich über die private Zufahrtsstraße zu erreichen.
- Befahrbarkeit Eine Befahrbarkeit der Fairways und Grüns mit Rettungsfahrzeugen ist aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht möglich. Daher sollten grundsätzlich die festen Wege nicht verlassen werden. Kann die zu versorgenden Person nicht zum RTW-Haltepunkt transportiert werden, sollte ein Einweiser, möglichst mit E-Cart, bereitstehen, um die Rettungskräfte zum Patienten zu bringen.
- Einsatz des Rettungshubschraubers Aus den oben genannten Gründen ist bei dem entsprechenden Szenario die Entsendung eines RTH zu bevorzugen.
- Vorhaltung von Rettungsgeräten Zu den Mitgliedern des Achimer Golfclubs zählen einige Mediziner. Ebenso ist auch davon auszugehen, dass unter den Gastspieler Mediziner weilen. Um diesen Personen, die Möglichkeit zur medizinischen Intervention zu geben, ist ein Notfallrucksack sowie ein Defibrillator am Clubsekretariat hinterlegt und jederzeit zugänglich.
- Ausbildung von Ersthelfern Unter den ständig anwesenden Mitarbeiter sollte ein Personenkreis zu Ersthelfern ausgebildet und in die Anwendung des AED eingewiesen werden.
- Kommunikation des NotfallplansDer Notfallplan ist für die Mitglieder im Mitgliederbereich unter „Kursbuch“ einsehbar. Zusätzlich können Mitglieder und Gäste den Notfallplan über den QR-Code auf den Scorekarten abrufen. Auf den Scorekarten ist zudem die Notfallnummer abgedruckt.
- Meldeweg Die zuerst bei einem Schadensereignis eintreffenden Personen sollten ausschließlich den Notruf 112 benutzen, welcher von der Rettungsleitstelle entgegengenommen wird. Somit besteht die Möglichkeit, dass die Disponenten der Leitstelle dem Anrufer Rückfragen stellen und u.U. Verhaltensregeln geben können. Bei Schadensereignissen außerhalb des Clubhauses verständigt die Leitstelle das Service-Center unter der Rufnummer 04202/974011
- Für das Absetzen eines Notrufes gelten folgende Regeln:
- WER ruft an
- WAS ist passiert
- WO ist etwas passiert
- WIEVIELE Verletzte sind dort
- WARTEN auf Rückfragen durch den Disponenten / Bereithalten der eigenen Telefonnummer für mögliche Rückrufe.
- Nach Entsendung der entsprechenden Rettungsmittel werden durch die Leitstelle das Service-Center bzw. das Restaurant des AGC über das Schadensereignis informiert.
- Für das Absetzen eines Notrufes gelten folgende Regeln:
- Ablauf
- Nach Absetzen des Notrufes sollten über das Service-Center oder das Restaurant “Wachtelkönig“ ausgebildete Ersthelfer angefordert werden. Die Betreuung einer verunfallten Person muss ohne Unterbrechung gewährleistet werden. Der RTW kommt automatisch zum RTW-Haltepunkt 1 (Parkplatz Wachtelkönig/ Service-Center) und muss dort von Helfern mit E-Cart in Empfang genommen werden, um das weitere Vorgehen zu organisieren: Geleit des RTW zu einem besserer gelegenen Haltepunkt oder direkte Fahrt zum Patienten mit dem E-Cart, usw.
- Bei Einsatz des Rettungshubschraubers ist dieser auf den Schadensort aufmerksam zu machen. Ausrüstungsgegenstände sollten an einen Ort im Abstand von ca. 50 m zu einem möglichen Landeplatz verbracht werden, um Verletzungen durch beim Landeanflug aufgewirbelte Teile zu vermeiden.
- Um Verletzungen der Rettungskräfte zu vermeiden, ist der Spielbetrieb auf den unmittelbar benachbarten Bahnen beim Heranfahren bzw. –fliegen der Rettungsmittel einzustellen.
- ZUSAMMENFASSUNG:
- 112 anrufen (Die 5 W-Fragen beachten)
- Service-Center (außerhalb der Geschäftszeiten Restaurant "Wachtelkönig") alarmieren, damit diese
- E-Cart bereitstellen und
- am Parkplatz eintreffenden RTW einweisen.
- So weit möglich Erstversorgung organisieren
- RTW wird zum besser gelegenen Haltepunkt geleitet
- Sanitäter mit dem E-Cart zum Patienten führen