Änderungen gegenüber der Vorversion (5)
- § 1: Ergebnisrelevante Sanktionen können beim Handicapausschuss angefochten werden
- § 2: Scheinbuchungen – Beispiel präzisiert
- § 3: Missachtung der Golfregeln außerhalb von Turnieren – Handicapausschuss zuständig
- § 4 Verhalten auf der Runde: Mehrere neue Tatbestände ergänzt (Trolley durch Waste-Area/Bunker/Penalty Area; Missachtung von Hinweisschildern; Schlägerwurf)
- § 5: Turniersperren – Handicapausschuss als zuständige Instanz
§ 1
Grundlagen und Ziele
- Basis dieser Disziplinarordnung sind die Satzung des Achimer Golfclubs, insbesondere § 6 - „Rechte und Pflichten der Mitglieder“ und § 7 – „Ende der Mitgliedschaft“, die offiziellen Golfregeln sowie traditionelle anerkannte Verhaltensweisen im Golfsport.
- Ziel ist die Sicherstellung eines vorschriftenkonformen und harmonischen Betriebs der Golfanlage, im Sinne der Positionierung des Clubs (Kapitel IV), die durch Sportlichkeit, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme sowie der Maxime, gleiches Recht für Alle, geprägt ist.
- Die dargestellten Maßnahmen sind als Entscheidungshilfe für die in der Verantwortung stehenden Personen anzusehen, die im Regelfall anzuwenden sind. In besonderen Fällen hat der Vorstand das Recht, abweichende spezifische Sanktionen zu verhängen.
- Widerspruch gegen eine verhängte Sanktion ist offiziell beim Vorstand des Clubs einzulegen, wenn in der Satzung nicht anders geregelt.
- Ergebniswirksame Sanktionen können bei der Turnierleitung und in letzter clubinterner Instanz beim Handicapausschuss angefochten werden.
- Der Widerspruch allein hat keine aufschiebende Wirkung für die Umsetzung einer Sanktion.
- Bei Bedarf binden die Entscheider die Verantwortlichen der KG und Sachverständige in angemessener Form ein, bei Jugendlichen insbesondere den Jugendwart.
- Die strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung von Vorfällen wird durch diese Disziplinarordnung nicht berührt.
§ 2
Startzeiten-Buchungssystem und Platzsperrungen
- Für Verfehlungen bei der Nutzung des Startzeitensystems sowie gegen angezeigte Sperrungen der Anlage aller Art, delegiert der Vorstand die Sanktionierung an den Clubmanager. Spielsperren werden nur nach Abstimmung mit dem Vorstand verhängt
- Bei Entdeckung von Verfehlungen gilt der Grundsatz: Sofortige Sperrung im elektronischen System und Einladung zum Gespräch mit dem Management.
- Als Verfehlungen gelten insbesondere:
- No Show im Wiederholungsfall: Bei Spielbeginn keine Meldung im System abgeben, dass die gebuchte Startzeit tatsächlich genutzt wurde.
- Spielen ohne Reservierung im System, wenn aktiv.
- Scheinbuchungen / bewusste Falschbuchungen:
- Beispiel: Reservierungen im System für Personen, die von vorn herein nicht erscheinen werden/können, um weitere Partner in der Spielgruppezu verhindern, mit oder ohne Wissen des Scheingemeldeten.
- Sanktionen
- Es wird unterschieden zwischen Fehlern/Versehen bei der Nutzung des Systems und vorsorglicher Manipulation / wiederholtem Vorgehen.
- Basis ist das ermahnende/verwarnende und aufklärende Gespräch.
- Je nach Schwere des Falls/Anzahl der Wiederholungen erfolgen abgestuft längerfristige Sperrungen im System bis hin zu Spielsperren.
§ 3
Golfregeln
- Die aktuellen Regeln und die Sanktionierung von sportlichen Verstößen in Turnieren bestimmen das Regelwerk des DGV sowie die generellen und temporären Platzregeln des Clubs sowie die gültigen Turnier-Ausschreibungen.
- Zuständig für Sanktionen ist die jeweilige Spielleitung, mit Unterstützung durch das Clubmanagement.
- Die Beurteilung und Sanktionierung von gemeldeten Missachtungen der Golfregeln auch außerhalb von Turnieren obliegt dem Handicapausschuss.
- Zur Klärung des Vorfalls sind alle beteiligten Parteien anzuhören.
- Eine mögliche Sanktionierung orientiert sich an den Vorgaben des Verbandes und den Clubregelungen, unter besonderer Berücksichtigung eines erzieherischen Effekts.
§ 4
Verhalten auf der Runde
- Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird. Die Verhaltensvorschriften gelten für Turniere und im übertragenden Sinne auch für den freien Spielbetrieb.
- Als Fehlverhalten wird insbesondere angesehen:
- Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.
- Beschädigung der Lochkante beim Herausholen des Balles mit der Fahne oder anderen, nicht dafür vorgesehen Gegenständen
- Bei Probeschwüngen auf dem Abschlag den Rasen zu beschädigen.
- Mit dem Trolley oder E-Cart zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurchzufahren bzw. über das Vorgrün zu fahren.
- Mit dem Trolley oder E-Cart durch Waste-Areas oder Bunker zu fahren.
- Mit dem Trolley oder E-Cart durch eine Penalty Area fahren.
- Hinweis-, Gebots- und Sperrschilder am Start und auf dem Platz zu ignorieren
- Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen.
- Einen Schläger zu werfen (z. B. in Richtung der Golftasche).
- Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
Strafe für Verstöße:
- Erster Verstoß – Verwarnung
Zweiter Verstoß – Ein Strafschlag
Dritter Verstoß – Zwei Strafschläge
Vierter Verstoß – Disqualifikation
- Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann wird insbesondere angesehen werden:
- Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen.
- Mit dem Trolley oder E-Cart über Grüns oder Abschläge zu fahren
- Abschlagmarkierungen oder Markierung Auspfähle zu versetzen.
- Einen Schläger in Richtung einer anderen spielenden Person zu werfen. Schläger, Ball oder andere Gegenstände in Richtung einer anderen Person zu werfen.
- Einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags abzulenken.
- Wiederholt vulgäre oder beleidigende Ausdrücke oder Gesten zu verwenden.
- Personen zu gefährden oder zu verletzen.
- Bei Gefahr durch den in Bewegung befindlichen Ball nicht laut „Fore“ zu rufen.
- Einen Ball absichtlich oder fahrlässig in oder nahe an die vorausgehende Spielergruppe zu schlagen.
- Die Spielverbotszone an Bahn 5, 9-Loch Platz zu betreten. (z. B. um seinen Ball zu suchen oder aufzunehmen)
Strafe für Verstoß Disqualifikation
- Die Beurteilung, ob ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehverhalten vorliegt wird durch die Spielleitung bzw. das Clubmanagement getroffen. Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt.
- Je nach Schwere des Fehlverhaltens kann der Achimer Golfclub gegen den Spieler zusätzlich folgende Sanktionen verhängen: Verwarnung, Auflagen, Platzverweis, befristetes oder dauerndes Platzverbot und/oder befristete oder dauernde Sperre für Turniere des Achimer Golfclubs.
§ 5
Sonstiges Verhalten
- Dieser Abschnitt fokussiert sich auf Verstöße, die über das rein Sportliche hinausgehen, und die geeignet sind:
- Das harmonische Miteinander im Club zu stören.
- Mitglieder des Clubs, seine Institutionen und Angestellten sowie die der Clubgastronomie zu desavouieren.
- Gäste jeglicher Art, die sich auf der Anlage befinden, zu desavouieren.
- Politische Agitation jeglicher Art in Verbindung mit dem Club und seinen Mitgliedern.
- Handlungen, die den Ruf des Clubs nach innen und außen schädigen können.
- Verstöße gegen definierte Regularien des Clubs/der KG und des Verbandes.
- Handlungen, die negative wirtschaftliche Konsequenzen für den Club nach sich ziehen können, von Nichteinhaltung der Schonungsgebote für Platz, Gelände, Gebäuden und Einrichtungen bis hin zu mutwilligen Verunreinigungen und Beschädigungen aller Art.
- Sanktionen:
- Für Art und Höhe einer Sanktion sind wiederherum Art und Schwere der Verfehlungen sowie mögliche Wiederholungen und natürlich die Persönlichkeit der Betroffenen zu berücksichtigen.
- Der Rahmen umfasst:
- Ermahnungen / Verwarnungen
- Angemessene Wiedergutmachungen
- Sperrungen für Turniere / Veranstaltungen, einschließlich der der offiziellen Spielgruppen, für eine angemessene Zeit.
- Entzug der Spielberechtigung / Nutzungsberechtigung von Einrichtungen (z.B. E-Carts) für eine angemessene Zeit
- Ultima Ratio ist der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Club
- Zuständigkeiten:
- Über Turniersperren entscheidet der Handicapausschuss
- Über alle Sanktionen unterhalb der Schwelle des Entzugs von Spielberechtigungen entscheidet der Clubmanager ggf. nach Rücksprache mit Vorstandsmitgliedern, usw.
- Alle darüberhinausgehenden Sanktionen liegen in der Zuständigkeit des Vorstandes auf Vorschlag des Clubmanagers.
- Im Falle eines Ausschlusses aus dem Club gilt § 7 der Satzung und für die Behandlung von Widersprüchen die Schiedsvereinbarung in der Anlage zur Satzung
- Für das Verfahren gilt:
- Im Regelfall ist den Beschuldigten Gelegenheit zu geben, sich vor einer Sanktionierung zum Vorfall zu äußern, es sei denn, dass die spezifischen Umstände es anders angeraten lassen:
- Verschleppung des Aussprachetermins durch den/die Beschuldigte(n)
- Unmittelbare negative öffentliche Wirkung für den Club, bzw. Konfliktlagen, die eine sofortige Entscheidung erfordern.
- Das Ergebnis ist dem Beschuldigten schriftlich mitzuteilen
- Im Regelfall ist den Beschuldigten Gelegenheit zu geben, sich vor einer Sanktionierung zum Vorfall zu äußern, es sei denn, dass die spezifischen Umstände es anders angeraten lassen: