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Kapitel I

Grundlagen

Aktuell gültige Fassung · Stand 07.07.2026 PDF herunterladen
Änderungen gegenüber der Vorversion (1)
  • § 6 Gastronomie: Neuer Pächter der KG ist die BG Gastronomie GmbH (Inhaber: Nina Schmidt und Christoph Graunhorst)
§ 0

Präambel

Alle Regelungen des Kursbuches sind aus rein praktischen Gründen (Lesbarkeit, Textlänge, usw.) in der männlichen Anrede gefasst. Sie gelten natürlich, übertragen in die weibliche Anrede, in gleicher Weise für Damen und Mädchen.

§ 1

Geltungsbereich

  1. Die in diesem Kursbuch dargelegten Regularien gelten für die Golfanlage in Achim, Roedenbeckstraße Nr. 55, mit allen Gebäuden und Einrichtungen.
  2. Alle Regularien des Kursbuches unterliegen dem Änderungsvorbehalt, sofern Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Verbandsregelungen und organisatorische oder wirtschaftliche Zwecke dieses erforderlich machen.
§ 2

Ziele

  1. Die Golfanlage in Achim versteht sich als eine gesellschaftsoffene, familiäre und sportlich ausgerichtete Einrichtung im Einklang mit der Natur, zum Genießen und Erleben des Golfsports und des Vereinsleben durch Angebote für Alle, ob Kinder/Jugendliche oder Erwachsene jeder Altersgruppe.
  2. Die definierten Ziele dieses Angebots sind in der Positionierung (Kapitel IV) formuliert
  3. Das Ziel der Naturverbundenheit wird u. a. durch die Auszeichnung mit dem DGV-Zertifikat „GOLF & NATUR“ in Gold dokumentiert, dessen wiederkehrende Erlangung angestrebt wird.
  4. Ein weitergehendes gesellschaftsoffenes Ziel ist es, die Anlage auch für Nichtmitglieder / Nichtgolfer attraktiv zu machen und einen gesellschaftlichen Anlaufpunkt für die Region zu schaffen. Zum Konzept gehört ein gefächertes Angebot an sportlichen Aktivitäten und an kulturellen Veranstaltungen, wie z.B. die Konzertreihe GOLF & KULTUR, die sich in den Wintermonaten bereits zu einem Standard der Stadt Achim entwickelt hat.
§ 3

Besitzer

Das Gelände sowie alle Gebäude und Einrichtungen sind im Besitz der Golf in Achim GmbH & Co KG (genannt „die KG“).

  1. Das operative Geschäft für die KG wird durch einen/zwei vom Beirat der KG bestellten ehrenamtlichen Geschäftsführer(n) verantwortlich geführt, an den er/sie auch berichtet(n).
  2. Es gilt der Gesellschaftervertrag der Golf in Achim GmbH & Co KG (Kapitel III)
§ 4

Nutzer

Nutzung und Spielbetrieb auf der Anlage liegt in den Händen des Achimer Golfclubs e.V. als Mieter (genannt „der Club“)

  1. Die Mietbedingungen zwischen den beiden Partnern, KG und Club, sind in einem Nutzungs- und Bewirtschaftungsvertrag festgeschrieben, der jeweils den aktuellen Bedingungen angepasst wird, um für beide Partner den wirtschaftlichen Erfolg zu ermöglichen.
  2. Das operative Geschäft für den Club wird durch den angestellten Clubmanager wahrgenommen, der an den Club-Vorstand berichtet und mit allen notwendigen Vollmachten ausgestattet ist, um administrativ und sportlich das Tagesgeschäft nach innen und außen verantwortlich zu führen.
  3. Es gilt die Satzung des Achimer Golfclubs e.V. (Kapitel II)
  4. Für Fernmitglieder unterhält die KG einen eigenen Golfclub gleichen Namens.
    1. Der Nutzungsvertrag regelt, dass der Achimer Golfclub Vorrang auf der Anlage genießt und Fernmitgliedschaften jeweils nur für die Spielberechtigungen der Anlage (gemäß DGV-Regeln) vergeben werden dürfen, die noch nicht durch die Mitglieder des Achimer Golfclubs genutzt werden.
§ 5

Organisation / Kooperation

  1. Im Regelfall wird aus pragmatischen Gründen die Personalunion zwischen Clubmanager und einem Geschäftsführer der KG angestrebt.
  2. Das Personal der Golfanlage ist formal im Club angestellt und untersteht disziplinarisch und funktionell dem Clubmanager. Es erledigt auch alle entsprechenden Aufgaben für die KG.
  3. Die Zusammenarbeit zwischen Club und KG wird in einem speziellen Abkommen geregelt, mit dem Ziel, alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam zu treffen, unter Wahrung der durch Satzung und Gesellschaftervertrag geregelten Verantwortlichkeiten.
    1. Dem dazu eingerichteten Führungsgremium gehören der Vorstand des Clubs mit Clubmanager und der Beirat der KG mit Geschäftsführer(n) an.
  4. Alle Fragen der Handicapregelung behandelt für den Club verbindlich der Handicapausschuss, der den Club auch gegenüber dem Verband verantwortlich vertritt.
    1. In Personalunion wird die Aufgabe auch für den Fernmitgliederclub der KG erledigt
  5. Zur Unterstützung des Managements und der Vorstandmitglieder können, gemäß Satzung, entsprechende Ausschüsse/Arbeitsgruppen berufen werden. Die jeweilige ehrenamtliche Besetzung aus den Reihen der Clubmitglieder obliegt dem zuständigen Vorstandsmitglied zusammen mit dem Clubmanager.
    1. Derzeit gilt:
      • Spielausschuss
      • Platzausschuss mit Unterstützung der Fachgruppe „Golf & Natur“
      • Jugendausschuss
    2. Themengebundene Arbeitsgruppen sind im Regelfall temporär und lösen sich nach Erledigung der Aufgabe automatisch auf.
  6. Einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der Organisationen des Clubs und der zugehörenden Mandatsträger zeigt das Schaubild in Kapitel XIIII.
§ 6

Gastronomie

  1. Die Gastronomie im Clubhaus der Anlage wird als selbstständiges öffentliches Restaurant geführt und in Zusammenarbeit mit dem Club als Club-Restaurant.
  2. Die Gastronomie ist Pächter der KG, derzeit die BG Gastronomie GmbH (Inhaber: Nina Schmidt und Christoph Graunhorst), mit allen brancheüblichen Rechten und Pflichten und hat dem entsprechend auch das Hausrecht in den gepachteten Räumen.
  3. Die Gastronomie hat das alleinige Verkaufsrecht für Speisen und Getränke, usw. in den gepachteten Räumlichkeiten.
§ 7

Training / PRO Shop

  1. Der Trainingsbetrieb auf der Anlage wird sowohl durch vertraglich vom Club engagierte selbstständige PROs, als auch durch angestellte PROs des Clubs durchgeführt, mit dem Ziel allen Spielstärken ein ausreichendes und adäquates Trainingsangebot zu machen.
    1. Die Details der Zusammenarbeit beider PRO-Gruppen werden in Absprache durch das Clubmanagement festgelegt.
  2. Naturgemäß liegt ein Schwerpunkt bei der Ausbildung von Anfängern sowie von Kindern und Jugendlichen und im sportlichen Leistungsbereich.
  3. Der attraktive und adäquate Ausbildungsstand der PROs nach PGA-Standard wird gewährleistet.
  4. Als Vertragspartner ist derzeit die Achimer Golfschule + PRO Shop Boris Bollmann engagiert, die neben der A-Lizenz der PGA über die entsprechenden technischen Ausrüstungen für Schlaganalyse, Fitting, usw. verfügt sowie derzeit den Verkauf und Vertrieb von Golfausrüstungen auf der Anlage betreibt. Hinweis: Der Verkauf im Service-Center beschränkt sich derzeit dem entsprechend auf tägliches Verbrauchsmaterial und Logo-Ware.
§ 8

Greenkeeping

Mit dem Greenkeeping ist seitens der KG derzeit die Firma Sommerfeld AG beauftragt.

  1. Die Zusammenarbeit mit Club und KG wird durch das enge Zusammenspiel des Head-Greenkeepers der beauftragten Firma und dem Clubmanager/Geschäftsführer, unter Einbindung und in Abstimmung mit den zuständigen Vorstandsmitgliedern und dem Platzausschuss des Clubs, gewährleistet.
  2. Monatliche gemeinsame Begehungen der Anlage in der Saison mit dem Management der beauftragten Firma und den Verantwortlichen des Clubs/der KG sind obligatorisch.
Achimer Golfclub e.V. · Kursbuch · Kapitel I – GrundlagenAktuell gültige Fassung vom 07.07.2026