§ 1
Konzept und Ziele
- Die sportliche Ausrichtung des Achimer Golfclubs gemäß seiner POSITIONIERUNG (Kapitel IV) wird nicht nur durch einen regen internen Turnierbetrieb, sondern wesentlich auch durch die Teilnahme an Mannschaftswettbewerben mit anderen Clubs demonstriert.
- Es werden sowohl Mannschaften für offizielle Ligen des Verbandes als auch für anerkannte Privatligen / Turnierserien im Bereich der Erwachsenen und der Jugend gemeldet.
- Die aktiven Mannschaften sollen möglichst eine breite Palette der aktuellen Clubstruktur abbilden, wie Damen, Herren der verschiedenen Altersklassen ebenso wie die im Bereich der Kinder und Jugendlichen.
- Ziel ist es, mit dem vorhandenen golferischen Potentialen des Clubs möglichst große Erfolge zu erzielen. Die Anwerbung von externen guten Spielern/-innen beruht daher nur auf der Attraktivität des Clubs, der Mannschaft, etc. Materielle Anreize, usw. als Werbemittel sind nicht einzusetzen.
- Aus sportlichen Gründen kann es sinnvoll sein, wenn die eigenen Potentiale nicht ausreichen, mit anderen Clubs Spielgemeinschaften, usw. zu bilden, um den Mitgliedern die Teilnahme an bestimmten Mannschaftswettbewerben zu ermöglichen.
- Gemeldete Mannschaften stellen öffentliche Repräsentanten des Clubs mit allen Rechten und Pflichten dar und füllen diese Rolle proaktiv aus.
- Der Club unterstützt gemeldete Mannschaften angemessen, sowohl in der Administration, Ausrüstung, im Training und bei den Turnieren, soweit es das jährliche Club-Budget zulässt. Der aktuelle Stand ist der Anlage A zu entnehmen.
§ 2
Organisation
- Grundsätzlich haben alle Mitglieder des AGC mit dem entsprechenden Spielrecht und den sonstigen Voraussetzungen (z.B. Mindestalter), das Anrecht in einer Mannschaft zu spielen.
- Entsprechend erfolgt für jede Saison ein allgemeiner Aufruf durch den Spielführer bzw. den Jugendwart, um Interessenten zu erfassen.
- Aus der Summe der eingegangenen Meldungen entscheidet der Spielführer/Jugendwart mit dem Spielausschuss/Jugendausschuss die Mannschafts-Konzepte für die Saison, die durch den Vorstand zu genehmigen sind:
- Zahl und Art der zu meldenden Mannschaften unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte:
- Schaffung von Mannschaften maximal möglicher Stärken.
- Möglichst breite Teilnehmerzahl aller Interessengruppen.
- Einbettung in den jährlichen Turnierplan des Clubs: Minimierung der Anzahl von Heimspielen (Platzbelegung)
- Über die Anzahl der Mannschaften erfolgt eine Abstimmung mit dem Vorstand
- Reiseaufwand
- Zahl und Art der zu meldenden Mannschaften unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte:
- Spielführer/Jugendwart mit dem Spielausschuss/Jugendausschuss entscheiden über die Zuordnung der eingegangenen Meldungen zu den einzelnen Mannschaften.
- Bestimmendes Kriterium ist die adäquate aktuelle Spielstärke der einzelnen Personen. Beste akute Vorgaben zuerst.
- Für die 3 Spitzenmannschaften im offiziellen Ligabetrieb (1.Damen, 1.Herren und Club) erfolgt die Mannschaftszusammenstellungen zusammen mit den ernannten Mannschaftskapitänen.
- Auch taktische Überlegungen, Verfügbarkeit und die Persönlichkeiten sind zu berücksichtigen.
- Meldungen können aufgrund von mangelnder Teamfähigkeit, Negativerfahrungen, usw. abgelehnt werden.
- Die Ernennungen der Mannschaftskapitäne plus Stellvertreter obliegen dem Spielführer / Jugendwart, nach Rücksprache mit den Mannschaftsmitgliedern.
- Die Ernennungen für die 3 Spitzenteams bedürfen der Bestätigung durch den Vorstand.
- Den Mannschaften steht es frei, zur Unterstützung der Organisation einen Mannschaftsrat, usw. einzurichten
- Die Kapitäne vertreten ihre Mannschaft verantwortlich nach innen und außen.
- Im Jugendbereich sind dazu in der Regel erwachsene Mitglieder oder Eltern zu benennen.
- Den Mannschaftskapitänen obliegt auch die Festlegung der Spieltermine mit dem Veranstalter, die für Heimspiele sind mit dem Clubmanagement/ Spielausschuss abzustimmen.
- Der Gruppe aller Mannschaftskapitänen steht es frei, aus ihrer Mitte einen Vertreter zu bestimmen, der sie im Spielausschuss/Jugendausschuss vertritt.
- Die Meldung der Mannschaften an die Veranstalter erfolgt durch den Spielführer / Jugendwart mit Unterstützung des Sekretariats.
- Die jeweils aktuelle Mannschaftsaufstellung für ein Spiel erfolgt durch die Mannschaftsführung durch Auswahl aus ihrem aktuellen Kader, unter Wahrung der Regularien des jeweiligen Wettbewerbs, aufgrund von Verfügbarkeit, Spielstärke, Taktik und Mannschaftsharmonie.
- Im Jugendbereich ist im Regelfall der Jugendausschuss unterstützend einzubinden und der Transport der Spieler zu organisieren.
- Zur Sicherstellung der rechtzeitigen und umfassenden Meldungen steht das Sekretariat unterstützend zur Verfügung.
- Die jeweilige Mannschaftsführung ist zuständig für die Aktualität und Qualität ihrer Webseite und stellt entsprechende Informationen für das Club-Management/Schriftführer oder Jugendwart zur Verfügung, um die Informationspallette des Clubs abzurunden.
§ 3
Heimspiele
- Die Planungen der Heimspiele für Mannschaftswettbewerbe sind mit den Veranstaltern unter dem Gesichtspunkt einer Minimierung der Auswirkungen auf den freien Spielbetrieb auf der Anlage durchzuführen.
- Tage mit geringerem Spielbetrieb sind zu bevorzugen.
- Zusammenlegung von verschiedenen Wettbewerben an einem Tag sind anzustreben.
- Die Termine sind frühzeitig in den jährlichen Club-Turnierkalender des Spielausschusses einzubringen, ebenso wie unterjährige Verschiebungen, die mit dem Clubmanagement vorher abzustimmen sind.
- Am Spieltag wird vom Club der Platz in einem vorgabenwirksamen Zustand versetzt und es erfolgt eine Platzsperre gemäß der Wettspielordnung des Clubs.
- Für Trainingsrunden erfolgt keine Platzsperre, alle Spieler müssen das Startzeiten-Buchungssystem nutzen, mit Ausnahme für die Spiele der DGV-Ligen, wo eine entsprechende Sperrung gefordert ist, also für die Damen- und die Herrenmannschaft.
§ 4
Förderung des Spielbetriebs
- Die nachfolgende Regelung basiert auf Beschluss des Vorstandes/Führungsgremium und gilt bis zu einem entsprechenden Änderungsbeschluss.
- Unterjährige begründete Ausnahmen, Sonderaktionen im Einzelfall, usw. bedürfen der Genehmigung des Club-Managements.
- Meldegebühren Die Meldegebühren für alle Mannschaften der Erwachsenen und der Jugend an den jeweilige/n Verband/Liga trägt der Club. Die Information an den Club, über Höhe und Zahlungsziel der jeweiligen Meldegebühr, muss von jedem Mannschaftskapitän zeitnah und rechtszeitig erfolgen.
- Training Das Training der Mannschaften wird grundsätzlich vom Club unterstützt.
- Der Umfang richtet sich nach der aktuellen finanziellen Situation des Clubs sowie Art und Anzahl der Mannschaften in der Saison.
- Aktueller Status, siehe Anlage A
- Der Umfang richtet sich nach der aktuellen finanziellen Situation des Clubs sowie Art und Anzahl der Mannschaften in der Saison.
- Bezuschussung von Heimspielen
- Eine Bezuschussung der Kosten von Heimspielen durch den Club, über die administrative Abwicklung des Turniers hinaus, geschieht nicht.
- Kostenübernahme für Verpflegung, Einladung der gegnerischen Mannschaftsmitglieder, Sonderaktionen, usw. obliegen, in Abstimmung mit der Gastronomie, der Mannschaftsführung.
- Bezuschussung von Auswärtsspielen
- Die anfallenden Kosten für Auswärtsspiele der Mannschaften werden in definierter Form vom Club unterstützt.
- Der Umfang richtet sich nach der aktuellen finanziellen Situation des Clubs sowie Art und Anzahl der Mannschaften in der Saison.
- Aktueller Status, siehe Anlage A
- Abrechnung
- Die persönliche Abrechnung für ein Turnier ist durch jedes Mannschaftsmitglied unter Nutzung entsprechender Formblätter und Vorlage der Originalrechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Turnierende im Sekretariat einzureichen.
- Fahrtkosten sind nur pro Wagen durch den jeweiligen Fahrer abzurechnen.
- Der Club behält sich vor, verspätete oder unvollständige Einreichungen nicht mehr zu bearbeiten, der Zuschuss verfällt.
- Die Rückerstattung erfolgt dann innerhalb von 10 Tagen durch Überweisung auf das persönliche Konto des Mannschaftsmitglieds.
- Gegenleistung Es wird erwartet, dass sich Mannschaftsmitglieder als Zähler/Coaches für Anfängerturniere, Spielleitungen oder Ähnliches aktiv in die Mitgliedergewinnung und -erhaltung einbringen. Aus Gründen der Planungssicherheit ist zwischen den Mannschaftskapitänen und dem Spielführer eine möglichst langfristige Verabredung zu treffen.
§ 5
Ausrüstung und Teamkleidung
- Ausrüstung und Teamkleidung der gemeldeten Mannschaften werden grundsätzlich vom Club unterstützt:
- Der Umfang richtet sich nach der aktuellen finanziellen Situation des Clubs sowie Art und Anzahl der Mannschaften in der Saison.
- Aktueller Status, siehe Anlage A
- Der Umfang richtet sich nach der aktuellen finanziellen Situation des Clubs sowie Art und Anzahl der Mannschaften in der Saison.
- Schutzrechte Beim Einsatz von Logos und Reklame, etc. für Ausrüstung oder Bekleidung gelten, neben den gesetzlichen im Besonderen die Vorschriften des Clubs und des Verbandes (z.B. maximale Größe).
- Das Nutzungsrecht für das Logo des Achimer Golfclubs liegt ausschließlich beim Club, seine Nutzung für Ausrüstung, Kleidung, usw. bedarf somit der Genehmigung durch das Clubmanagement im Einzelfall.
§ 6
Sponsoren/Spender
- Club und Mannschaften bemühen sich Sponsoren/Spender für den Wettspielbetrieb zu gewinnen.
- Alle Zuwendungen sind aus steuerlichen Gründen gegenüber dem Clubmanagement offenzulegen und werden im Jahresbudget des Clubs ausgewiesen.
- Über die Ausstellung von Spendenbescheinigungen entscheidet das Clubmanagement.
- Der entsprechende Beitrag eines Clubsponsors/-spenders wird, aufgeteilt zwischen den Mannschaften, zur Finanzierung der Zuschüsse oder für Sonderaktionen eingesetzt.
- Besondere Wünsche des Sponsors/Spenders werden berücksichtigt.
- Beiträge eines ausgewiesenen Mannschaftssponsors/-spenders beschränken sich auf die betreffende Mannschaft.
- Das Engagement eines Mannschaft-Sponsors/Spenders bedarf der Zustimmung durch das Clubmanagement (Gesamtstrategie des Clubs, Konfliktvermeidung, etc.)
- Die Fördersumme ist in erster Linie, in Absprache, anteilig für die Finanzierung der Club-Zuschüsse für die betreffende Mannschaft einzusetzen.
- Die Verwendung darüberhinausgehender Mittel obliegt grundsätzlich der Mannschaft.
Anlage A
Ab 01. Januar 2017 gilt:
§ A
Training
- Erwachsene:
- Für die 3 Spitzenmannschaften gilt: 1. Damenmannschaft / 1. Herrenmannschaft / Clubmannschaft
- Kostenfreie Bereitstellung der Rangebälle durch Freischaltung der individuellen Mitgliedskarten der Mannschaftsmitglieder.
- Je 50 Trainingseinheiten pro Mannschaft für Gruppentraining bei den PROs des AGC gemäß gültiger Preisliste.
- Zeitpläne, Organisation und Abrechnung der Gutscheine obliegen den Mannschaftsführungen in Absprache mit den PROs / Sekretariat.
- Für alle Mannschaften gilt:
- 10% Rabatt auf die aktuellen Preise für Gruppentraining bei den PROs des AGC.
- Für die 3 Spitzenmannschaften gilt: 1. Damenmannschaft / 1. Herrenmannschaft / Clubmannschaft
- Jugendbereich:
Mannschaftsspieler in der Jugendabteilung Jugendliga-Nord, Landesmannschaftsmeisterschaften
- Kostenfreie Bereitstellung der Rangebälle, durch Freischaltung der individuellen Mitgliedskarten der Mannschaftsmitglieder. Hinweis: Unregelmäßigkeiten bei den Abbuchungen ziehen Sanktionen durch den Jugendausschuss nach sich, wie Streichung des Kontingents für den Spieler.
- Wöchentliches Mannschaftstraining bei den PROs des AGC gemäß gültiger Preisliste.
§ B
Auswärtsspiele
Für die 3 Spitzenmannschaften gilt:
- Zuschussfreie Zone
- Spiele auf Anlagen „rund um Bremen“ werden nicht bezuschusst.
- Grenzfälle für andere Clubs sind zwischen Mannschaftsführung und Clubmanagement im Rahmen der Saisonplanung zu klären.
- Zuschuss Fahrtkosten
- Für die Fahrten zu den weiterliegenden Spielorten und zurück zahlt der Club einen Zuschuss von 30 ct/Km Fahrstrecke, pro eingesetztem Wagen.
- Ausgangspunkt ist jeweils die Anlage des AGC, es gilt die kürzeste Wegstrecke gemäß Navigationssystem.
- Die Mannschaftsmitglieder sind gehalten Fahrgemeinschaften zu bilden.
- Zuschuss Übernachtungskosten (einschließlich Frühstück)
- Für notwendige Übernachtungen an den Spielorten zahlt der Club einen Kostenzuschuss:
- Anreise einen Tag vor dem Start
- Übernachtung zwischen Turniertagen
- Übernachtung nach spätem Turnierende
- Eingeschlossen sind benannte erwachsener Betreuer für jugendliche Mannschaftsmitglieder.
- Basis ist die Hotelrechnung, die Obergrenze des Zuschusses beträgt 50€ / Person / Nacht
- Es ist gemeinsames Ziel von Club und Mannschaften die Übernachtungskosten zu minimieren. Die jeweiligen Notwendigkeiten sind bei der Saisonplanung zwischen Mannschaftsführung und Clubmanagement festzulegen.
- Für notwendige Übernachtungen an den Spielorten zahlt der Club einen Kostenzuschuss:
- Zuschuss Verpflegungskosten Für Verpflegungskosten, über das Frühstück hinaus, erfolgt keine Bezuschussung.
§ C
Ausrüstung und Teamkleidung
- Eine systematische Bezuschussung der Kosten für die Golfausrüstung und Teamkleidung für Erwachsene und Jugend erfolgt derzeit nicht.
- Hierzu sind Sonderaktionen des Clubs bzw. Sponsorengelder anzustreben.