Für uns maßgeblich ist dabei Paragraph 8, Absatz 1, Punkt 7. Dort gab es zur vorherigen Verordnung keine weitere Anpassung. Der Absatz lautet wie folgt:
"(1) Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen:
...7. Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt,..."
Das heißt, die Golfanlage bleibt zu den aktuellen Bedingungen geöffnet. Die Regelungen zum Golfen in Corona-Zeiten mit Stand vom 01.12.20 haben auch weiterhin Bestand.
Zwei Anpassung im Detail müssen wir vornehmen. Es wird ab Mittwoch, den 16.12. keine Golfartikel mehr im Starterhaus zu kaufen geben. Ebenfalls müssen wir den Glühweinverkauf durch die Spielaufsicht auf der Runde einstellen, ob wir Alternativ einen alkoholfreien Punsch anbieten werden, werden wir in den kommenden Tagen entscheiden.
Wir werden Euch am Freitag, den 18.12.20 nochmal umfassend über den Ablauf über die Feiertage und den Jahreswechsel informieren.
Auch der Wachtelkönig bietet Euch weiterhin einen Außer-Haus-Verkauf an, für die Feiertage gibt es eine spezielle Weihnachtskarte. Die aktuelle Speisekarte und die Speisekarte für Weihnachten findet Ihr hier.
Bleibt gesund und nehmt Rücksicht aufeinander.
Euer Achimer Golfclub Team