Aus § 10 der Verordnung ist zu entnehmen, dass die Ausnahmeregelung für den Individualsport in bisheriger Weise fortgeführt wird. Die Verordnung tritt ab Sonntag, den 10.01. in Kraft und mit Ablauf des 31.01.2021 außer Kraft.
Das heißt wir können unten den aktuell gültigen Regelungen zum Golfen in Corona-Zeiten weiterspielen.
Bitte beachtet, dass die Regelungen zur Kontaktbeschränkung weiter verschärft wurden. Man darf sich in der Öffentlichkeit nur noch mit einer weiteren Person treffen. Das Zusammenstehen von mehr als 2 Personen gilt es zu vermeiden. Auf Klönschnack und das Verzehren von Speisen und Getränken auf der Anlage gilt es zu verzichten. (Essen und Trinken auf der Runde ist erlaubt)
Weitere Informationen folgen in Kürze per Mail.